Täglich arbeiten Menschen mit grossem Engagement in verschiedenen Bereichen der Landwirtschaft. Doch ihr Arbeitsalltag birgt auch zahlreiche Risiken. Deshalb heisst es vorbeugen.
Schwere Unfälle oder arbeitsbedingte Krankheiten haben nicht nur persönliche Folgen für die betroffenen Mitarbeitenden, sondern wirken sich auch auf den Betrieb aus. Neben dem menschlichen Leid führt der unerwartete Ausfall einer Arbeitskraft im Lohnbetrieb rasch zu Engpässen, Terminproblemen, Leistungseinbussen und erhöhtem Stress bei der restlichen Belegschaft.
Die Bedeutung der Prävention für den Betrieb
Unfälle und Berufskrankheiten bringen neben den menschlichen und organisatorischen Belastungen oft auch hohe Folgekosten mit sich. Mit 115 Berufsunfällen auf 1'000 Vollbeschäftigte gehört die Landwirtschaft in Sachen Unfällen zu den Spitzenreitern in der Schweiz.
Viele dieser Vorfälle liessen sich durch geeignete Präventionsmassnahmen verhindern. Ein durchdachtes und gut strukturiertes Sicherheitskonzept im Lohnbetrieb ist daher nicht nur im Interesse des Schutzes der Mitarbeitenden, sondern auch entscheidend für die betriebliche Effizienz und Schlagkraft. Wirksame Präventionsarbeit zu betreiben bedeutet, Risiken systematisch zu erkennen, zu bewerten und Massnahmen zu ergreifen, welche diese Risiken minimieren oder eliminieren.
Zur Prävention verpflichtet
Die Grundlage für den Arbeitnehmerschutz in der Schweiz bildet das Unfallversicherungsgesetz (UVG). Es verpflichtet Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dazu, geeignete Schutzmassnahmen zur Prävention von Unfällen und Berufskrankheiten am Arbeitsplatz zu ergreifen.
Die Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) beschreibt detailliert, welche Pflichten für Arbeitgebende sowie Arbeitnehmende in Sachen Unfallprävention bestehen.
Für die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber besteht somit beispielsweise eine gesetzliche Pflicht, den Mitarbeitenden sichere Maschinen und Persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung zu stellen, dafür zu sorgen, dass alle Mitarbeitenden korrekt über sichere Arbeitsabläufe instruiert sind, sowie Mitarbeitende, welche Arbeiten mit besonderen Gefahren verrichten, entsprechend ausbilden zu lassen.
Im Weiteren sind Arbeitgebende dazu verpflichtet, zum Schutz der Gesundheit und der Sicherheit ihrer Mitarbeitenden Spezialisten der Arbeitssicherheit beizuziehen («Beizugspflicht»). Konkretisiert wird die Umsetzung dieser Beizugspflicht in den Betrieben in der Richtlinie Nr. 6508 der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS).
Eine Lösung – massgeschneidert für die Branche
Eine wichtige Unterstützung für Lohn- und landwirtschaftliche Betriebe stellt die Branchenlösung agriTOP dar, die vom Schweizer Bauernverband initiiert wurde und von der Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft (BUL) betreut und weiterentwickelt wird.
Seit dem 1. Januar 2000 begleitet agriTOP Betriebe in ihrer Präventionsarbeit und bietet Hilfestellungen bei der Umsetzung eines wirkungsvollen Sicherheitskonzeptes. Die Inhalte der Branchenlösung sind dabei speziell auf die Bedürfnisse von landwirtschaftlichen Betrieben zugeschnitten. Der modulare Aufbau sowie verschiedene Dienstleistungs- und Beratungsangebote erlauben den angeschlossenen Betrieben, die Präventionsarbeit mit agriTOP gemäss ihren Bedürfnissen und Gegebenheiten aufzubauen.
Mit der Anwendung von agriTOP erfüllen landwirtschaftliche Arbeitgebende ihre gesetzlichen Verpflichtungen gemäss der EKAS-Richtlinie 6508, welche auf den Vorgaben des UVG und der VUV basiert. Zur Qualitätssicherung wird die Branchenlösung alle fünf Jahre durch die EKAS rezertifiziert.
Schritt für Schritt zum Erfolg
Die Inhalte von agriTOP richten sich an den «10 Elementen des ASA-Konzepts für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz» der EKAS aus. Damit diese im Lohnbetrieb wirkungsvoll umgesetzt werden können, wird eine Person im Betrieb als «Sicherheitsbeauftragte/-r (SiBe)» ausgebildet. Die Grundausbildung umfasst zwei Kurstage mit einer anschliessenden Weiterbildungspflicht mindestens alle drei Jahre. In ihrer Funktion beraten und unterstützen SiBe die Betriebsleitung in der Planung, Koordination, Umsetzung und Evaluation der gesamten Präventionsarbeit. In kleineren Betrieben übernimmt die Funktion der/des SiBe oft die Betriebsleiterin oder der Betriebsleiter selbst.
Unterstützt werden die SiBe in ihrer Arbeit von der modernen Präventionssoftware agritop.safely.swiss. Durch die digitale Anwendung ist das betriebseigene Präventionskonzept über Smartphone und Tablet jederzeit und überall verfügbar. Die Unterlagen werden automatisch aktualisiert, das Abheften und Sortieren von Papierstapeln entfällt.
Betriebsinterne Instruktionen wie auch Weiterbildungen der Mitarbeitenden können direkt im Programm hinterlegt und dokumentiert werden. Mit einer elektronischen Unterschrift lassen sich diese vor Ort bestätigen. Zur Unterstützung steht eine Fachbibliothek mit Broschüren, Merkblättern, Instruktionshilfen und Videos zur Verfügung, die laufend ausgebaut und aktualisiert wird.
Mithilfe elektronischer Checklisten zu verschiedensten Themenbereichen ermitteln SiBe in einem Arbeitsgang Gefahren und halten die umzusetzenden Massnahmen fest. Über betriebseigene QR-Codes können alle Mitarbeitende Mängel erfassen und melden. Dabei ermöglicht das System auch das Verschicken eines Arbeitsauftrages direkt an die zuständige Person – so geht nichts mehr vergessen.
Ein gut durchdachtes Präventionskonzept schützt nicht nur die Gesundheit der Mitarbeitenden, sondern sichert auch die betriebliche Zukunft und Wettbewerbsfähigkeit.
Lohnunternehmen haben spezielle Bedürfnisse, Herausforderungen und Fragestellungen, wenn es um die Unfallprävention geht. Um diese optimal abzudecken, bietet agriTOP den Mitgliedern des Schweizer Lohnunternehmerverbandes eine Spezialausbildung für Sicherheitsbeauftragte in Lohnunternehmen an.
Im Gegensatz zur regulären zweitägigen agriTOP-Grundausbildung wird diese als eintägiger Intensivkurs mit netto sieben Stunden Ausbildungszeit direkt in einem Lohnbetrieb durchgeführt. Die Teilnehmenden erhalten vorgängig Vorbereitungsaufträge, welche zu Hause erarbeitet werden müssen. Die Ausschreibung des Intensivkurses für Lohnunternehmen wird über den Schweizer Lohnunternehmerverband publiziert.
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