Beim Zusammenstellen und Einsatz von Transportkompositionen müssen zahlreiche Aspekte beachtet werden: Neben Wirtschaftlichkeit, Zuverlässigkeit und Langlebigkeit ist auch die Gesetzeskonformität ein wichtiges Thema. Dabei wird unter anderem auch das Fahrpersonal in die Pflicht genommen.
In manchen Fahrzeugausweisen markiert der Code 202 deutlich: «Die Anhängelast darf nur so weit ausgenützt werden, als die Verkehrs- und Betriebssicherheit gewährleistet ist.» Dabei müssen Fahrerinnen und Fahrer verschiedene Faktoren beachten:
Aufgrund dieser limitierenden Faktoren kann in vielen Fällen die im Ausweis eingetragene Anhängelast nicht ausgeschöpft werden.
Das Anfahren in Steigungen ist seit Längerem in der VTS (Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge), Art. 54 verankert. Dies konnte in der Vergangenheit in der Praxis nur schlecht überprüft werden. Mit dem Artikel 67, Abs. 4a der VRV wird das Überprüfen des Anfahrvermögens für die Kontrollorgane wesentlich einfacher.
Lohnunternehmer und Landwirte können die Adhäsionsgewichte einfach ermitteln. Am besten fahren Sie mit Ihrer beladenen Kombination auf eine Waage und wiegen die Achslasten. Mit einer Excel-Liste (Excel-Liste) kann dann rechnerisch überprüft werden, wie der Anhängerzug optimiert werden kann.
Bei einer Gesamtzugkomposition von 40 Tonnen müssen mindestens 8,8 t auf den Antriebsrädern des Allradtraktors lasten. Idealerweise überträgt dabei ein Starrdeichsel-Anhänger Stützlast auf die Verbindungseinrichtung des Traktors. Mit einer 80er-Kugel sind hier Stützlasten bis zu 4 t möglich. Mit einem Frontgewicht bekommt man die 20 % Lenkachs-Betriebsgewicht wieder in den Griff. Dabei müssen auch die maximalen Achsbetriebsgewichte (evtl. im Fahrzeugausweis ersichtlich) und der Reifen-Tragfähigkeitsindex beachtet werden.
* im Fahrzeugausweis und auf Typenschildern Eingetragene Gewichte dürfen nicht überschritten werden.
Ein positiver Nebeneffekt der Stützlast ist die Gesamtzugabstimmung bei einer Fahrzeugkombination. Ein neuer «beladener» Traktor und ein 40-km/h-Anhänger mit Zweileiter-Bremsen sind besser aufeinander abgestimmt (idealerwiese P2L). Die Anhänger-Bremskräfte werden automatisch an die Achslasten angepasst und das Unter- oder Überbremsen des Anhängers kann somit verhindert werden. Zahlreiche Hersteller von Transportanhängern bieten optional elektronische Bremssysteme (elektronische Bremssysteme EBS + Rollstabilisierungssystem RSS) an. Die Rollstabilisierung leitet in Kurven eine gezielte Bremsung ein, um das Umkippen von Anhängern zu vermeiden. Fahrzeugkombinationen «neu-neu» und «alt-alt» sind besser aufeinander abgestimmt als die problematische Kombination «P2L oder H2L-H1L». Hier ist die Abbremsung des Traktors und des Anhängers schlecht aufeinander abgestimmt.
Ein neuer «unbeladener» Traktor bringt bei einem Steuerdruck von ca. 4 bar eine 50-prozentige Abbremsung, während der gekoppelte H1L-Anhänger «nur» 13,4 % Abbremsung hinkriegt. Dies führt dazu, dass dieser Anhänger das Zugfahrzeug bei einer Teilbremsung regelrecht wegstösst («Sackmesser-Klappeffekt»). Kombinationen wie ein P2LZugfahrzug mit H1L-Normalanhänger sind hochriskant und daher zu vermeiden.
Die Astra-Weisung «Fahrzeugkombinationen mit hydraulischen Bremssystemen für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge» beschreibt die Kombination H1L Traktor – H2L Anhänger. Die Weisung ist bis zum 31. Dezember 2025 befristet gültig und gilt nach diesem Datum als aufgehoben. Für das «alte» Zugfahrzeug bedeutet dies:
Diese Bestimmungen gelten, egal ob das Fahrzeug mit 40 oder 30 km/h betrieben wird! Ein Lohnunternehmer oder Landwirt muss sich in naher Zukunft entscheiden, in welches Bremssystem er investieren will, vorzugsweise in 2PL.
Grün eingefärbte Felder sind gute Kombinationen. Rot eingefärbte sind zwar kuppelbar, aber absolut gefährlich. Es wird davon abgeraten, diese Fahrzeuge und Anhänger zu kombinieren! (Anhänger schiebt Zugfahrzeug)
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