Die geplante Einführung der Biodiversitätsförderflächen (BFF) auf Ackerflächen in der Schweiz wurde vom Parlament um ein Jahr verschoben. Eine entsprechende Motion erhielt Zustimmung von Ständerat und Nationalrat.
Uneinigkeit über Einführungstermin: Die Entscheidung zur Verschiebung auf 2025 erfolgte mit 119 zu 68 Stimmen und vier Enthaltungen. Die Debatte zeigte deutliche Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien, wobei SP, Grüne und GLP gegen die Motion waren.
Kritik an 3,5-Prozent-Anforderung: Ständerätin Esther Friedli (SVP/SG) argumentierte, dass die Einführung der 3,5-Prozent-Anforderung im ökologischen Leistungsnachweis ab 2024 zu unnötigem Druck und schlechter Akzeptanz bei vielen landwirtschaftlichen Betrieben führen würde.
Unsicherheiten und Praxisferne bemängelt: Die Wirtschafts- und Abgabenkommission des Nationalrats (WAK-N) unterstützte die Motion mit dem Argument, dass es noch zu viele Unsicherheiten gebe. Kritik wurde an der Praxisferne der bisherigen Vorgaben geübt, die bestehende, wirksame Maßnahmen nicht ausreichend berücksichtigen würden.
Bauern leisten mehr als gefordert: Gemäss Marcel Dettling (SVP/SZ) weisen Schweizer Bauern im Durchschnitt bereits 19 Prozent ökologische Ausgleichsfläche aus, obwohl nur 7 Prozent gefordert sind. Diese Übererfüllung der Anforderungen wurde als Argument für die Verschiebung angeführt.
Kritik an Verwaltung und Anrechnung von Massnahmen: Die Verwaltung erhielt Kritik für die Schaffung von Anforderungen ohne Praxisbezug. Es wurde bemängelt, dass bereits bestehende Massnahmen nicht ausreichend berücksichtigt werden und wertvolle Elemente wie Hecken nicht angerechnet werden können.
Bundesrat lehnt Verschiebung ab: Der Bundesrat lehnt die Verschiebung ab und betont, dass Betriebe, die bereits Massnahmen ergriffen haben, bestraft würden. Die Glaubwürdigkeit der Agrarpolitik solle nicht durch eine erneute Verschiebung gefährdet werden. Der Bundesrat will die Umsetzung im nächsten Jahr evaluieren und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen.
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